Vertrauen Sie auf das jahrelange Know-how Ihrer Sparkasse im Maklergeschäft – gemeinsam finden Sie schnell die richtige Käuferin oder den richtigen Käufer für Ihre Immobilie. Denn die Sparkassen-Finanzgruppe ist Deutschlands größter Maklerverbund.
Für die Maklerleistung fällt eine Provision an, wenn die Immobilie erfolgreich vermittelt wurde. Hat keine Vermittlung von Haus, Wohnung oder Grundstück stattgefunden, fallen auch keine Kosten an.
Üblicherweise teilen sich die verkaufende und kaufende Partei die Kosten für die Maklerin oder den Makler.
Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – Ihre Sparkasse unterstützt Sie gerne bei der Suche. Profitieren Sie von der Expertise der Marktführerin bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien. So finden Sie, was zu Ihnen passt und wohnen schnell mietfrei in den eigenen vier Wänden.
Die Höhe des Darlehens errechnet sich aus den Gesamtkosten abzüglich des Eigenkapitals. Je länger die Laufzeit Ihres Darlehens, desto sicherer können Sie planen: Sie wissen, mit welcher monatlichen Rate Sie rechnen können. Doch auch kürzere Laufzeiten haben Vorteile. Denn je kürzer die Laufzeit, desto günstiger sind die Konditionen.
Bringen Sie im Idealfall mindestens 20 Prozent Eigenkapital ein. Einen niedrigen Anteil an Eigenkapital erhöhen Sie, indem Sie die Kosten senken. Das gelingt zum Beispiel, wenn Sie einen Teil der Handwerkerarbeiten selbst erledigen können.
Für eine Immobilienfinanzierung ohne Eigenkapital sollten Sie eine sichere Einnahmequelle haben, um für die höheren monatlichen Raten aufkommen zu können. Vorteilhaft ist es, wenn Sie zusätzliche Sicherheiten einbringen können – zum Beispiel eine weitere Immobilie, die bereits abbezahlt ist.
Ob noch als Bauherr und Bauherrin oder als stolze Besitzende einer eigenen Immobilie – Sie tun gut daran, sich und Ihr Eigentum von Anfang an richtig abzusichern.
Mit LBS-Bausparen und Wohn-Riester kommen Sie schnell, günstig und staatlich gefördert in die eigenen vier Wände. Eine Altersvorsorge, von der Sie schon heute profitieren.
Ihr großes Ziel: ein Eigenheim bauen, kaufen, sanieren oder altersgerecht umbauen. Informieren Sie sich bei Ihrer Sparkasse über zinsgünstige Kredite des Staates.
Auf dem Weg in die eigenen vier Wände unterstützt der Staat Familien mit Kindern und Alleinerziehende künftig mit dem Baukindergeld. Die Förderung gibt’s für Kauf oder Bau der ersten eigenen Immobilie.
Machen Sie aus Ihren Wohnwünschen Wirklichkeit: Ob kaufen, bauen oder modernisieren – mit LBS-Bausparen erreichen Sie Ihr Ziel.
Was immer Ihnen vorschwebt: ein Haus mit viel Platz für die ganze Familie oder ein hübsches Single-Appartement. Mit der Sparkassen-Baufinanzierung wird Ihr Wunsch schnell Wirklichkeit.
Ihr Leben verändert sich – und damit auch die Wünsche und Ansprüche an die eigenen vier Wände. Mit einer Modernisierung gestalten Sie Ihr Zuhause ganz nach Ihren Wünschen und passen es an Ihre Bedürfnisse an.
Gebäudeenergiegesetz – Das müssen Sie jetzt wissen
Das Jahr 2024 bringt wichtige Veränderungen für Neubauten und Bestandsgebäude. Im Januar 2024 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Die aktuellsten Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Ist Ihre Heizungsanlage betroffen oder andere energetische Baumaßnahmen? Machen Sie einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.
Wie viel eine Modernisierung kostet, hängt von Ihren geplanten Maßnahmen ab. Neben dem Umfang Ihrer Modernisierung beeinflussen Alter, Zustand, Bauart und Größe Ihres Eigenheims die Höhe der Kosten. Auch das verwendete Material, der Aufwand für die Handwerksbetriebe und Eigenleistungen schlagen sich im Preis nieder.
Nutzen Sie für Ihre Modernisierung oder Renovierung auch Fördermittel. So bekommen Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter anderem Förderungen für barrierefreien Umbau und energieeffizientes Sanieren. Neben den bundesweiten Fördermitteln der KfW bietet jedes Bundesland auch eigene Förderprogramme an.
Machen Sie mehr aus Ihrem Heim. Sichern Sie sich jetzt besonders günstige Zinsen für Ihr Projekt.
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Machen Sie mehr aus Ihrem Zuhause. Grün, smart und klimaneutral. Modernisieren Sie jetzt und finanzieren Sie schnell, einfach und günstig mit Ihrer LBS und Sparkasse.
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Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss inzwischen viele Vorgaben des Gesetzgebers beachten. Die Maklerinnen und Makler Ihrer Sparkasse sind gut ausgebildete Bank- und Immobilienkaufleute, die von ihnen verwendeten Mietvertragsformulare berücksichtigen stets die aktuelle Rechtsprechung. Nutzen Sie das Know-how Ihrer Sparkasse um auf Nummer sicher zu gehen.
Neben dem klassischen Kauf sind auch Versteigerungen eine schöne Möglichkeit, die Wunschimmobilie zu finden – und das häufig zu günstigen Preisen. Einige Unterschiede gibt es allerdings. Gewinnen Sie hier einen ersten Einblick in das Thema und einen Eindruck vom Angebot in Ihrer Region.
Das Gericht bestimmt den Termin und veröffentlicht ihn im Bundesanzeiger, in der örtlichen Tagespresse und an der Gerichtstafel beim Amtsgericht. Einige Amtsgerichte veröffentlichen ihre Termine auch im Internet. Die Versteigerung ist öffentlich.
Im ersten Termin darf der Rechtspfleger den Zuschlag nicht erteilen, wenn das Meistgebot 5/10 des Verkehrswertes nicht erreicht (sogenannte 5/10-Grenze). Liegt das Meistgebot unter 7/10 des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Antrag auf Zuschlagsversagung stellen (sogenannte 7/10-Grenze). Die Grenzen gelten auch im zweiten Termin, wenn im ersten Termin kein Gebot abgegeben wurde.
Es empfiehlt sich, vor oder im Termin mit dem Gläubiger zu sprechen, um dessen Preisvorstellung zu erfahren. Auch bei einem Gebot über 7/10 des Verkehrswertes kann der Gläubiger den Zuschlag durch Einstellung des Verfahrens verhindern.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zum Zeitpunkt der Bewertung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften zu erzielen ist. Eine genaue Definition ergibt sich aus § 194 BauGB.
Das Gericht beauftragt einen öffentlich bestellten Gutachter, der nach einem Ortstermin ein Verkehrswertgutachten erstellt. Möglich ist auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses. Das Gerichtsgutachten kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes eingesehen werden. Dem Gläubiger liegt ebenfalls eine Abschrift vor.
Gebote werden im Versteigerungstermin mündlich abgegeben. Bieten kann jeder Interessent, der sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen und die notwendige Sicherheitsleistung im Termin erbringen kann.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel zehn Prozent des gerichtlich festgesetzten Verkehrswertes. Sie muss sofort gegenüber dem Amtsgericht geleistet werden. Ansonsten wird das Gebot zurückgewiesen.
Die Bietsicherheit kann auf verschiedene Arten erbracht werden: zum Beispiel durch vorherige Überweisung an die Gerichtskasse oder die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes.
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