Die wichtigsten Neuerungen laut Verbraucherzentrale:
Auch die Leistungen für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes und für die Kurzzeitpflege werden angehoben.
Erhöhung der Pflegesachleistungen ab Januar 2022 um 5 Prozent:
Leistungen der Kurzzeitpflege:
Neu ist ab 2022 auch, dass Erstattungsansprüche gegenüber der Pflegeversicherung nun auch noch nach dem Tod einer pflegebedürftigen Person geltend gemacht werden können – vorausgesetzt, es werden bestimmte Bedingungen erfüllt.
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